Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtIn diesem Kurzworkshop des Innovationsbüro Fachkräfte für die Region in Kooperation mit „The School of Life“ wird Dr. Martin Ebeling, Philosoph und Leiter des Business-Programms von „The School of Life“, Wissen und Werkzeuge zu Resilienz interaktiv über Theorie und praktische Übungen vermitteln:
Anmeldung: online